Im Rahmen der laufenden Ermittlungen gegen Muzaffer Şirin ist ein toxikologischer Befund bekannt geworden. Nach übereinstimmenden türkischen Medienberichten wurden in einer Haarprobe des als Sebahattin Şirin bekannten Anführers der Galatasaray-Fangruppe ultrAslan Amphetamin und Methamphetamin festgestellt.
Die Untersuchung erfolgte durch das staatliche Institut für Rechtsmedizin. Şirin steht bereits unter Hausarrest und darf die Türkei nicht verlassen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat er bislang zurückgewiesen.
Zwei Substanzen in Haarprobe nachgewiesen
Veranlasst wurde die Untersuchung durch die für illegale Wetten und Sportkriminalität zuständige Abteilung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft. Im Rahmen des Verfahrens wurden Şirin Blut- und Haarproben entnommen. Die toxikologische Abteilung des Instituts für Rechtsmedizin stellte dem Bericht zufolge in seiner Haarprobe Amphetamin und Methamphetamin fest. Der Befund wurde anschließend in die Ermittlungsakte aufgenommen. Nähere Angaben zur festgestellten Konzentration oder zum möglichen Zeitraum der Aufnahme wurden zunächst nicht öffentlich gemacht. Welche strafrechtlichen Schlüsse die Staatsanwaltschaft aus dem Ergebnis zieht, bleibt daher abzuwarten. Ein positiver toxikologischer Befund stellt für sich genommen noch keine rechtskräftige Verurteilung dar.
Şirin hatte Drogenkonsum bestritten
Şirin hatte den Vorwurf, Betäubungsmittel konsumiert zu haben, bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Er erklärte demnach, selbst gegen Personen vorzugehen, die Drogen konsumierten oder versuchten, entsprechende Substanzen in die Fankurve zu bringen. Auch seine Verteidigung stellte ihn als jemanden dar, der sich gegen Drogen und andere illegale Aktivitäten positioniere. Durch den nun bekannt gewordenen Befund besteht eine Diskrepanz zwischen Şirins Aussage und dem toxikologischen Untersuchungsergebnis. Diese soll im weiteren Verlauf des Verfahrens geprüft werden. Eine öffentliche Reaktion, in der Şirin den konkreten Laborbefund ausführlich erklärt oder dessen Richtigkeit bestreitet, lag zunächst nicht vor.
#SONDAKİKA ultrAslan lideri Muzaffer Şirin’in uyuşturucu testi pozitif çıktı. pic.twitter.com/KuW1WehFqG
— ENSONHABER (@ensonhaber) August 18, 2026
Hausarrest und Ausreiseverbot angeordnet
Die Ermittlungen gegen Şirin betreffen mehrere unterschiedliche Vorwürfe. Dazu gehören unter anderem der mutmaßliche Besitz einer nicht registrierten Schusswaffe und von Munition, die öffentliche Verbreitung irreführender Informationen sowie mögliche Verstöße gegen das türkische Gesetz zur Verhinderung von Gewalt und Unordnung im Sport. In diesem Zusammenhang geht es auch um Äußerungen in sozialen Netzwerken, eine mögliche Störung der Veranstaltungsordnung und den angeblich unrechtmäßigen Zugang von Zuschauern zu Sportstätten. Am 11. August wurde Şirin einem Haftrichter vorgeführt. Das Gericht ordnete anschließend Hausarrest und ein Verbot von Auslandsreisen als Auflagen der gerichtlichen Kontrolle an. Die Maßnahmen sind keine Verurteilung, sondern gelten für die Dauer des laufenden Ermittlungsverfahrens. Gegen Galatasaray selbst wurde in diesem Zusammenhang kein entsprechender Vorwurf erhoben. Wie sich der toxikologische Befund auf das weitere Verfahren und die bestehenden Auflagen auswirkt, ist bislang offen. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft führt ihre Ermittlungen in mehreren Punkten fort.
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