201210 -- PARIS, Dec. 10, 2020 -- Istanbul Basaksehir s assistant coach Pierre Webo, wearing a T-shirt reading No to racism , looks on before the UEFA Champions League group H match between Paris Saint Germain and Istanbul Basaksehir, in Paris, France, Dec. 9, 2020. Photo by /Xinhua SPFRANCE-PARIS-FOOTBALL-UEFA CHAMPIONS LEAGUE-PSG VS ISTANBUL AurelienxMorissard PUBLICATIONxNOTxINxCHN

Das Scheitern der UEFA: Kein Rassismus im Skandalspiel Başakşehir vs. Paris! – Kommentar

Die UEFA hat den rumänischen Skandalschiedsrichter Sebastian Colţescu nur bis Sommer 2021 aus dem Verkehr gezogen. Eine lebenslange Suspendierung erfolgt nicht, da man in Nyon keinen Verstoß gegen Artikel 14 (Rassismus und anderes diskriminierendes Verhalten) sieht. Was für ein Lex! Ein Kommentar von LIGABlatt-Chefredakteur Fatih Şenel.

Als am 8. Dezember 2020 die Partie zwischen Başakşehir und Paris Saint-Germain unter heftigen Protesten unterbrochen beziehungsweise später abgebrochen wurde, ahnte die Fußballwelt nicht, dass ein Schiedsrichter der UEFA trotz Rassismus davonkommt. Heute wissen wir es: Die UEFA urteilt in der Causa "negru" historisch mild. Der rassistische Ruf "negru" war nämlich die Tatwaffe des Abends, als Webo folglich entsetzt protestierte. Heute bringt es ihm nicht mehr als eine Spielsperre.

Monate später hat der rassistische Sound für den Schiedsrichter Sebastian Colţescu tatsächlich keine weitreichenden Folgen. Die fürsorgliche UEFA, die stets mit einer Null-Toleranz-Linie wirbt, sieht keinen Verstoß gegen Artikel 14. Die Teilnahme an einem Bildungsprogramm ist für den Offiziellen ebenso obligatorisch – ähnlich wie ein "Idiotentest" für gesetzlose Poser im Straßenverkehr. Die Europäische Fußball-Union glänzt vielmehr beim Reformieren ihrer gängigen Wettbewerbe, politiert mit der Conference League für die nächste Saison ein unnützes Tier-3-Turnier auf und scheitert mal wieder am eignen Slogan "Say no to racism".

Die wahnwitzige Erklärung der UEFA lautet: Die rumänischen Offiziellen haben gegen Artikel 11 Absatz und Artikel 6 (Verpflichtung zu angemessenem Verhalten) verstoßen. Soweit verständlich? Das "N-Wort" darf also in manchen Fällen von gewissen Personen benutzt werden?!?

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