Nach der öffentlichkeitswirksamen PR-Kampagne "beFAIR" droht Fenerbahçe ein Rechtsstreit mit TV-Sender beINSports. Der Sportsender aus Katar, der die Hauptrechte an der Süper Lig hält, hat angekündigt, Fenerbahçe wegen der Aktion mit abgeänderten Logos, aufgedruckten Shirts, Verweigerungen des Zutritts für TV-Redakteure und weitere Schikanen zu verklagen. 


Fenerbahçes Disput mit dem Sportsender beINSports droht zu eskalieren. Wie die "City A.M." zunächst exklusiv berichtete, zieht die katarische TV-Anstalt nun Konsequenzen, nachdem die "Kanarienvögel" in den vergangenen Wochen eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gegen den Sender gefahren haben. Der Hintergrund: Fenerbahçe bezichtigte beINSports, bei Entscheidungen des Videoschiedsrichters entscheidend zu intervenieren, indem bei Übertragungen immer wieder bestimmte Fernsehbilder und Kamerawinkel nicht zu sehen seien. Daraufhin hat Fenerbahçe die Kampagne "beFAIR" ins Leben gerufen und damit erneut öffentlichkeitswirksam beim vergangenen Liga-Spiel gegen Göztepe geworben. Nicht nur die Werbebanner im Ülker Stadyumu zeigten ein abgeändertes Logo des Sportsenders, auch die Mannschaft um Mesut Özil trug beim Warm-Up T-Shirts mit dem Aufdruck "beFAIR". Außerdem sei akkreditierten Journalisten des Senders der Zugang zum Stadion am Samstag verwehrt geblieben.

Umstände, die beINSports, die das volle Übertragungsrechtepaket der Süper Lig besitzen, nun zu einer Klage zwingen. Auf Anfrage teilte ein Sprecher des Senders mit: "Wir werden alle rechtlichen Schritte einleiten, die zum Schutz unserer Rechte erforderlich sind. Wie wir bereits gezeigt haben, verfolgen wir beim Schutz des geistigen Eigentums einen kompromisslosen Ansatz, nicht zuletzt, weil dies die wirtschaftliche Grundlage ist."

Derzeit zahlt beIN jährlich 370 Millionen US-Dollar für die Übertragungsrechte der Süper Lig. Im nächsten Jahr läuft der Vertrag aus, dann könnte erstmal seit 2016 wieder ein anderer Sender das türkische Fußball-Monopol im TV-Bereich übernehmen. Bis dahin droht Fenerbahçe nun aber ein nicht zu verharmlosender Rechtsstreit.