Gute Nachrichten für die Schwarz-Weißen aus Nyon. Die UEFA gab bekannt, dass der Vergleich von 2015 mit den Kickern vom Bosporus erfolgreich beendet wurde. Trabzonspor hingegen muss mit Strafen rechnen.

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute über das Monitoring informiert, deren Laufzeit zu Ende gegangen ist. Die UEFA hat am Freitagmittag bestätigt, dass Beşiktaş die vereinbarten Auflagen erfüllt hat und dem Vergleich von 2015 folglich nicht mehr unterliegt.

So hart waren die Auflagen

  • Der Vergleich betrifft die Spielzeiten 2015/16, 2016/17, 2017/18 und 2018/19.
  • Beşiktaş verpflichtet sich dazu, die Break-even-Vorschrift bis zur Monitoring-Periode
    2018/19 (d.h. Berichtszeiträume 2016, 2017 und 2018) in vollem Umfang zu erfüllen.
  • Beşiktaş stimmt zu, für das 2016 endenden Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von EUR 20 Mio. und für das 2017 endende Finanzjahr von EUR 10 Mio. auszuweisen.
  • Beşiktaş erklärt sich mit der Begrenzung des Verhältnisses zwischen dem Personalaufwand und den Einnahmen für die 2016 und 2017 endenden Finanzjahre wie auch mit der Abschreibung/Wertminderung der Kosten für den Erwerb von Spielerregistrierungen einverstanden.
  • Beşiktaş akzeptiert eine Begrenzung bei der Anzahl Spieler, die der Verein in die A-Liste für die Teilnahme an UEFA-Wettbewerben aufnehmen darf. Insbesondere für die Saison 2015/16 darf Beşiktaş höchstens 22 Spieler in der A-Liste registrieren, anstelle der möglichen Höchstzahl von 25, die im betreffenden Wettbewerbsreglement vorgesehen ist, und für die Saison 2016/17 23 Spieler. Diese Begrenzung wird ab der Spielzeit 2017/18 aufgehoben, falls der Verein die mit der FKKK der UEFA vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.
  • Beşiktaş akzeptiert für die Dauer des Vergleichs eine rechnerische Begrenzung der Anzahl neu registrierter Spieler, die der Verein für die Teilnahme an einem UEFA-Wettbewerb in die A-Liste aufnehmen darf. Diese Berechnung basiert auf der Nettotransferposition des Vereins in der jeweiligen im Vergleich enthaltenen Registrierungsperiode. Diese Begrenzung wird ab der Spielzeit 2017/18 aufgehoben, falls der Verein die mit der FKKK der UEFA vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.
  • Beşiktaş erklärt sich einverstanden, einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 5,5 Mio. zu zahlen, der von den Einnahmen aus seiner Teilnahme an UEFA-Wettbewerben ab der Saison 2014/15 einbehalten wird. Von diesem Betrag sind EUR 1,5 Mio. ohne Abzug fällig, ungeachtet einer vorzeitigen Aufhebung des Vergleichs. Diese werden in drei gleichen Raten einbehalten. Die Zahlung der verbleibenden EUR 4 Mio. ist bedingt und der Betrag kann unter bestimmten Umständen einbehalten werden, je nachdem, ob der Verein die ihm im Rahmen der Vereinbarung auferlegten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.

Trabzonspor droht Strafe

Die FKKK-Untersuchungskammer hat beschlossen, den Fall von Trabzonspor an die rechtsprechende Kammer der FKKK weiterzuleiten, da der Verein sich nicht an seinen im Mai 2016 unterzeichneten Vergleich gehalten hat. Der Verein hat während der in der Spielzeit 2018/19 bewerteten Monitoring-Periode gegen die Break-even-Vorschrift verstoßen. Aktuelle Informationen zu Vereinen mit noch laufenden Vergleichen sowie zu den Ergebnissen des Monitorings hinsichtlich der Break-even-Vorschrift in der Saison 2018/19 folgen zu gegebener Zeit.